Willkommen in der Physiotherapie-Praxis Herzogenaurach

Ich biete Ihnen durch meine zusätzliche Tätigkeit als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Physiotherapie/sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie die Möglichkeit direkt zur Therapie zu kommen!

Welche Vorteile haben Sie dadurch?

  1. Sie sparen wertvolle Zeit – Sie können direkt zu mir in die Physiotherapiepraxis kommen!

Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie hat die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren und eine entsprechende Therapie zu leisten (auf den physiotherapeutischen Bereich bezogen).

  1. Individuelle Therapie ohne Zeitverzug!

Gewöhnlich sind Physiotherapeuten vom Arzt weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Rezeptverordnung therapeutisch tätig werden.
Seit Oktober 2018 werde ich diese neue Möglichkeit der von den gesetzlichen Krankenkassen unabhängigen physiotherapeutischen Arbeitsmöglichkeit in Form einer Privatpraxis für Physiotherapie sowie die Möglichkeit auch ohne ärztliche Konsultation zur Physiotherapie zu kommen mittels Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie in Herzogenaurach, Sonnenstr. 41 beginnen.

Das erwartet Sie!

Zunächst mache ich mir durch ein Anamnesegespräch mit Ihnen ein umfassendes Bild über Ihr Befinden.

Anschließend werde ich eine ausführliche und gezielte Diagnostik durchführen.

Durch diese Erkenntnisse ist dann die Erstellung eines individuellen Therapieplans gegeben.

Dieser beinhaltet die anzuwendenden physiotherapeutischen Heilmittel, Ihre Dosierung und die zeitliche Reihenfolge der  Anwendungen.

Nach jeder und vor jeder Behandlung erfolgt eine Analyse der Therapiewirkung.

So ist eine eventuelle Anpassung des Therapieplans möglich, der immer auf Ihr Behandlungsziel ausgerichtet ist.

Dieses methodische Vorgehen gewährleistet eine qualitative und erfolgreiche Therapie.

Wer übernimmt möglicherweise die Kosten?

Die Diagnostik sowie Therapie durch einen Physiotherapeuten mit Zulassung zum sektoralen Heilpraktiker ermöglicht Ihnen eine Abrechnung über die Private Krankenversicherung, Beihilfeversicherung oder über eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker als gesetzlich Krankenversicherter.

Die Höhe der Erstattung durch die Versicherung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer  Versicherung abgeschlossenen Vertrag.

Behandlungsschwerpunkte

Prävention

  • von Gelenk- und Rückenleiden
  • Arbeitsplatzergonomie
  • Sportspezifische Beratung

Behandlungen von

  • Akute und chronische Nacken- und Rückenschmerzen
  • Hüft- und Knieschmerzen
  • Kieferschmerzen, Gesichtsschmerzen
  • Craniomandibuläre Dysfunktionen
  • Arthrosen
  • Kopfschmerzen, Migräne, Tinnitus
  • Schulter- und Armschmerzen
  • Sportverletzungen
  • Fuß- und Zehenschmerzen
  • Handschmerzen
  • Inkontinenz

Nachbehandlungen von

  • Hüft- und Knieoperationen
  • Hüft-, Schulter-, Knie- und Fußprothesen
  • Bänderoperationen
  • Kieferoperationen
  • Schulter- und Armoperationen
  • Handoperationen
  • Hallux valgus Korrekturen
  • Wirbelsäulenoperationen
  • Fußoperationen
  • Beckenbodenschwäche nach Geburt